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   OLG Schleswig, 22.06.2017 - 10 UF 103/17   

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OLG Schleswig, 22.06.2017 - 10 UF 103/17 (https://dejure.org/2017,34616)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.06.2017 - 10 UF 103/17 (https://dejure.org/2017,34616)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 10 UF 103/17 (https://dejure.org/2017,34616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Einholung von Auskünften dritter Personen durch den gerichtlichen Sachverständigen im Sorgerechtsverfahren; Gerichtliche Ersetzung der Schweigepflichtentbindungserklärung der Eltern für das Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schweigepflicht; Entbindung; Auskunft; familienpsychologische Begutachtung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Einholung von Auskünften dritter Personen durch den gerichtlichen Sachverständigen im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässige Einholung von Auskünften Dritter bei familienpsychologischer Begutachtung

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 109
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2017 - 10 UF 103/17
    Die Gerichte müssen ihre Verfahren so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlagen einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 399 ; BGH FamRZ 2010, 720 ).

    Gerade - wenn wir hier - die Kindeseltern ihre Mitwirkung an der Begutachtung verweigern, gebietet es die Verpflichtung des Familiengerichts zur Amtsaufklärung, alle möglichen Erkenntnisquellen zu nutzen (vgl. BGH FamRZ 2010, 720 Rn. 30).

    Hierzu zählen regelmäßig auch Angaben von dritten Personen aus dem Umfeld des Kindes, von denen sachdienliche Angaben erwartet werden können (vgl. BGH FamRZ 2010, 720 Rn. 40).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2016 - 6 WF 200/16

    Befugnisse des Sachverständigen in Kindschaftsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2017 - 10 UF 103/17
    Diese Aufgabe dem Sachverständigen zu übertragen, stellt keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme dar (so OLG Frankfurt FamRZ 2017, 914, 915; vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 915 ).

    Auch entspricht es allgemeiner Übung bei der Erstellung von familienpsychologischen Sachverständigengutachten, dass der Sachverständige zur Vorbereitung seines Gutachtens mit Bezugspersonen des Kindes spricht oder anderweitig Auskünfte einholt (OLG Frankfurt FamRZ 2017, 914, 915; OLG Celle FamRZ 2015, 438 ; Hammer in: Prütting/Helms, FamFG , 3. Aufl. 2014, § 163 Rn. 22).

    Denn soweit die Beteiligten nach Vorlage des Gutachtens Zweifel an der Richtigkeit der von dem Sachverständigen ermittelten Tatsachen geltend machen, hat das Familiengericht zu befinden, ob es diese Einwände für entscheidungserheblich hält, um gegebenenfalls eine Klärung durch eine weitere Beweisaufnahme herbeizuführen (OLG Frankfurt FamRZ 2017, 914, 915).

  • OLG Schleswig, 22.09.2015 - 10 UF 105/15

    Anordnung eines Umgangsausschlusses: Notwendigkeit der Einholung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2017 - 10 UF 103/17
    Auch aufgrund des Umstandes, dass hier zum einen ein erheblicher Eingriff in die Rechte von Verfahrensbeteiligten im Raum steht (vgl. OLG Schleswig NZFam 2016, 29), sowie im Hinblick auf die hohe tatsächliche und rechtliche Bedeutung der Wahrung des Kindeswohls, ist die Entscheidung des Familiengerichts, hier ein Sachverständigengutachten einzuholen, nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 746/08

    Ausschluss eines Vaters vom Umgang mit seinem Kind aufgrund unzureichender

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2017 - 10 UF 103/17
    Die Gerichte müssen ihre Verfahren so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlagen einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 399 ; BGH FamRZ 2010, 720 ).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2017 - 6 WF 6/17

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen im

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2017 - 10 UF 103/17
    Diese Aufgabe dem Sachverständigen zu übertragen, stellt keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme dar (so OLG Frankfurt FamRZ 2017, 914, 915; vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 915 ).
  • OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 16 WF 289/06

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Behandlung einer von einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2017 - 10 UF 103/17
    Denn der Unmittelbarkeitsgrundsatz findet in dem nach § 29 FamFG durch den Freibeweis geprägten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Anwendung (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 914, 915; Zöller/Feskorn, ZPO , 31. Aufl. 2016, § 29 FamFG Rn. 4; OLG München FamRZ 2008, 2047 ).
  • OLG München, 11.06.2008 - 31 Wx 26/08

    Erbscheinsverfahren: Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2017 - 10 UF 103/17
    Denn der Unmittelbarkeitsgrundsatz findet in dem nach § 29 FamFG durch den Freibeweis geprägten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Anwendung (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 914, 915; Zöller/Feskorn, ZPO , 31. Aufl. 2016, § 29 FamFG Rn. 4; OLG München FamRZ 2008, 2047 ).
  • OLG Celle, 26.08.2014 - 10 W 3/14

    Entscheidung des Gerichts der weiteren Beschwerde bei Zulassung der weiteren

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.06.2017 - 10 UF 103/17
    Auch entspricht es allgemeiner Übung bei der Erstellung von familienpsychologischen Sachverständigengutachten, dass der Sachverständige zur Vorbereitung seines Gutachtens mit Bezugspersonen des Kindes spricht oder anderweitig Auskünfte einholt (OLG Frankfurt FamRZ 2017, 914, 915; OLG Celle FamRZ 2015, 438 ; Hammer in: Prütting/Helms, FamFG , 3. Aufl. 2014, § 163 Rn. 22).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2019 - 18 UF 91/18

    Abwehr einer Kindeswohlgefährdung bei Zusammenleben der Mutter mit einem wegen

    Für eine förmliche Weisung, die Therapeuten weiterhin von der Schweigepflicht zu entbinden, sieht der Senat keine Grundlage, weil auch für ein solches Gebot derzeit keine Notwendigkeit besteht und im Falle eines Fortfalls der freiwilligen Mitwirkung der Betroffenen § 1666 BGB Abs. 1, Abs. 4 BGB als Grundlage eines solchen weitgehenden Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht - der auch im Lichte der für den Therapieerfolg wichtigen Vertraulichkeit höchst problematisch wäre - nicht in Betracht käme (vgl. BverfG a.a.O. Rn. 24; dagegen zur Ersetzung der Entbindung eines Therapeuten des Kindes von der Schweigepflicht auf der Grundlage des § 1666 Abs. 1 Nr. 5 BGB Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht vom 22.06.2017 - 10 UF 103/17, FamRZ 2018, 109).
  • OLG Brandenburg, 27.01.2020 - 15 UF 245/19

    Beschwerde gegen eine Ersetzung der Erklärung über eine

    Nach der überwiegenden Ansicht in Literatur und Rechtsprechung ist es verfahrensrechtlich zulässig, dass ein Sachverständiger, der mit der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem Kindschaftsverfahren beauftragt worden ist, Anknüpfungstatsachen, die er für die Beantwortung der Beweisfrage für beachtlich hält, eigenständig erhebt und hierauf sein Gutachten stützt (Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 163, Rn. 27; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 30, Rn. 92a; Zöller/Lorenz, ZPO, 33. Aufl., § 163 FamFG, Rn. 4; Vogel, FamRB 2017, 186; OLG Frankfurt a.M., FamRZ 2017, 914; OLG Düsseldorf, FamRZ 2017, 915; OLG Schleswig, FamRZ 2018, 109; mit Einschränkungen Musielak/Borth/Grandel, 6. Aufl., FamFG, § 30, Rn. 6; kritisch BGH, FamRZ 2016, 2082, Rn. 40 f.).
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